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Februar 2021 * SCHUTZBRIEF gegen weibliche Genitalverstümmelung *

 

Die Bundesregierung - Schutzbrief gegen weibliche GenitalverstümmelungSie sollten diesen Schutzbrief immer bei sich tragen, wenn Sie ins Ausland reisen. So können Sie Ihrer Familie eindeutig zeigen, dass weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland eine mit langjähriger Haft bedrohte Straftat ist.

Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwie-genden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genital-verstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.

In Deutschland ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Haftstrafe geahndet wird.Bei einer weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt und bei der schwersten Form wird der Scheideneingang beinahe komplett zugenäht.

Was mache ich mit diesem Schutzbrief?

Diesen Schutzbrief können Sie mit in Ihr Herkunftsland nehmen und Ihrer Familie im Herkunftsland zeigen. Er stellt klar, dass die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Er erklärt, dass Ihnen bis zu 15 Jahre Haftdrohen, wenn Sie selbst eine weibliche Genitalverstümmelung an Ihrer Tochter durchführen oder wenn eine andere Person eine weibliche Genitalverstümmelung durchführt und Sie dies nicht verhindern oder sogar dabei helfen. Auch kann Ihnen Ihre Einreise nach Deutschland verweigert werden bzw. eine bestehende Aufenthaltserlaubnis erlöschen.

Lesen Sie weiter -> SCHUTZBRIEF gegen weibliche Genitalverstümmelung

 

Wo bekomme ich Hilfe?

Was tue ich, wenn ich einen Verdacht habe?

Wenn Sie Sorge haben, dass für Sie oder jemanden, den Sie kennen, eine Gefahr besteht, für eine weibliche Genitalverstümmelung ins Ausland gebracht zu werden, oder wenn eine solche Gefahr im Inland droht, können Sie sich an

  • die Polizei (Rufnummer: 110) oder
  • Ihr zuständiges Jugendamt in Ihrem Wohnort wenden.

Hilfe per Telefon oder online erhalten Sie auch bei dem bundes-weiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon bietet Beratung in 18 Sprachen an – 24 Stunden täglich, kostenfrei und anonym.

 

Wenn Sie im Ausland sind und Hilfe brauchen, können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.

Deutsch: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-auslandsvertretungen

Englisch: www.auswaertiges-amt.de/en/aussenpolitik/laenderinformationen

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